»Wenn ein Kind lesen gelernt hat und gerne liest, entdeckt und erobert es eine zweite Welt, das Reich der Buchstaben. Das Land des Lesens ist ein geheimnisvoller, unendlicher Erdteil.« Erich Kästner

Die Freude am lernen zurückgewinnen

 

Viele Kinder starten ihre Schulzeit mit Begeisterung. Doch manche verlieren diese schnell, wenn der Schulalltag sie überfordert. Laut IGLU-Studie 2021 verfügen rund 25 % der Viertklässler in Deutschland nicht über ausreichende Lesekompetenzen. Diese Defizite wirken sich auch auf andere Fächer und die persönliche Entwicklung aus.

Belastung für Kinder und Eltern

Kinder mit Lernschwierigkeiten verbringen oft viel Zeit mit Hausaufgaben, ohne Fortschritte zu machen. Anhaltende Misserfolge führen zu Frust, Verweigerung oder Verhaltensauffälligkeiten. Auch Eltern investieren viel Energie, erleben aber selten den erhofften Erfolg – eine Belastung für die ganze Familie.

frühzeitige Hilfe ist entscheidend

Lernstörungen entstehen meist nicht plötzlich, sondern haben ihre Ursachen oft in der frühen Entwicklung – z.B. in einer unzureichend ausgeprägten phonologischen Bewusstheit, Sprachverarbeitung oder auditiven Differenzierung. Wichtig: Lernstörungen sind kein Zeichen von Faulheit. Jedes Kind möchte lernen, doch manche brauchen gezielte Unterstützung.

Je früher Förderung einsetzt, desto besser lassen sich Lernrückstände und seelische Belastungen vermeiden. Legasthenie wächst sich nicht von allein aus.

Wo finden sie Unterstützung?

Erster Ansprechpartner ist die Schule, insbesondere die Deutschlehrkraft. Sie kann Tests durchführen und das Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) hinzuziehen. Wird die Situation unterschätzt, suchen Sie zusätzlich externe fachliche Unterstützung.

unsere Beratung für sie

Wir beraten Sie professionell und finden gemeinsam die passende Förderung für Ihr Kind. Kontaktieren Sie uns – wir stehen an Ihrer Seite.

Weiterführende Diagnostik

Bei schweren Lernproblemen empfehlen wir eine Untersuchung beim Kinder- und Jugendpsychiater. Dieser kann auch eine vorliegende drohende seelische Behinderung gemäß §35a SGB VIII feststellen. Auf dieser Basis kann eine Förderung über das Jugendamt beantragt werden.

kosten und Finanzierung

Unsere Leistungen sind keine Kassenleistungen und werden in der Regel privat abgerechnet. Liegt eine drohende seelische Behinderung vor, können die Kosten über die Jugendhilfe beantragt werden. Wir beraten Sie gerne zu allen Schritten und unterstützen bei der Antragstellung.