Probleme beim Lesen und Schreiben lösen sich nicht von selbst auf. Wenn Ihr Kind trotz intensiven Übens wenig oder gar keine Fortschritte im Lesen und/oder Schreiben macht, dann sollten Sie sich unbedingt auf den Weg machen und es auf eine Lese-Rechtschreibstörung (LRS) untersuchen zu lassen. Dies könnte nämlich die Ursache für die anhaltenden Probleme beim Erwerb der Schriftsprache sein. Nach meiner Erfahrung ist es wichtig, so früh als möglich eine Diagnostik durchzuführen.
Eine Diagnose stellt ein Facharzt/eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder eine dafür ausgebildete Kinder- und Jugendpsychotherapeut/in. Für die Diagnose ist neben eines standardisierten Rechtschreib- und Lesetest auch eine Begabungsdiagnostik erforderlich. Weiterhin die Begutachtung der schriftlichen Leistungen in der Schule, sowie eine fachärztliche Einschätzung über weitere vorliegende Entwicklungsstörungen oder auch Sekundärsymptomatiken (Ängste, emotionale Störung usw.).
Eine Lese-Rechtschreibstörung ist eine umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten
Für eine Förderung nach §35a SGB VIII (Eingliederungshilfe Jugendamt) ist ein umfangreiches ärztliches Gutachten notwendig, bei der auch die seelische und emotionale Gesundheit Ihres Kindes betrachtet wird. Hierbei wird festgestellt, ob bei Ihrem Kind eine seelische Behinderung droht, welche die Voraussetzung für die finanzielle Förderung ist. Als Eltern müssen Sie hierzu einen Antrag bei der Jugendhilfe Stadt/Landkreis stellen.
In unserer Praxis führen wir eine pädagogische Diagnostik im Lesen und Schreiben durch, die der individuellen Therapieplanung und der Feststellung der sog. Nullfehlergrenze Ihres Kindes dient, somit eine Förderdiagnostik.
Sie können sich zur vorherigen Abklärung an unsere Praxis wenden. Im Beratungsgespräch kann eine Klärung gefunden werden, welcher Weg für Ihr Kind der richtige ist.
Ablauf:
1. Anamnese-Gespräch mit einem Elternteil über die kindliche Entwicklung
2. Förderdiagnostik mit Beobachtung mit dem Kind
3. Qualitative Analyse und psychologischer Bericht für die Therapieplanung (Therapeutin)
4. Auswertungsgespräch mit Eltern und Kind und Entscheidung über Therapiebeginn und Inhalte des therapeutischen Vorgehens.
Im Vorab führe ich ein Anamnese-Gespräch mit einem Elternteil über die Entwicklung des Kindes von Geburt bis zum aktuellen Zeitpunkt durch. Das unterstützt mich bei der Einschätzung der Problematik und ist Grundlage für den diagnostischen Termin mit dem Kind. ich nehme mit Zeit für Ihr Anliegen und höre Ihnen dabei gut zu. Teilweise sprechen wir auch schon über Möglichkeiten der Unterstützung.
In der Förderdiagnostik nutzen wir standardisierte Lese- und Rechtschreibtests, die klassenspezifisch eingesetzt werden und im Anschluss daran gezielt analysiert werden. Mit Hilfe einer genauen qualitativen Analyse der Verlesungen und Fehlverschriftungen Ihres Kindes und unserer Beobachtungen beim Diagnoseverfahren ist möglich, genau festzustellen, welche spezifische Problematik bei Ihrem Kind vorliegt. Wir können danach eine Aussage treffen, welche Kompetenzen ihr Kind in der Schriftsprache schon beherrscht und an welcher Stelle es "ausgestiegen" ist. Wir nehmen Ihr ganzes Kind mit seinen Stärken und Schwächen und das Umfeld wie Schule in den Blick, um eine erfolgsversprechende Therapieplanung durchführen zu können.
Falls schon Unterlagen von einem Kinder- und Jugendpsychiater vorliegen, nutzen wir diese selbstverständlich auch zur qualitativen Auswertung.
Beim Verdacht auf das Vorliegen eines Lese-Rechtschreibstörung nach ICD 10/11 halten wir jedoch ein fachärztliches Gutachten für unumgänglich.
Praxis Pädagogische Psychologie
Gabriele Otterbein-Gutsche
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Die Mitgliedschaften sind zertifizierte Mitgliedschaften, d.h. wir werden als anerkannte Therapeuten in den Verbänden aufgeführt.